Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind in vielen Punkten gleich zu behandeln wie Ehen. Es gibt jedoch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten, bei denen wir Ihnen kompetent zur Seite stehen:
- Die eingetragenen Lebenspartnerschaft www.lsvd.de und ihre steuerliche Behandlung
- Adoption von Kindern der Lebenspartnerin / des Lebenspartners
- Absicherung aller Beteiligten im Vorfeld der Adoption
- Behandlung der vor der Gesetzesänderung im Jahr 2005 begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Alle Fragen rund um die Trennung in der eingetragenen Lebenspartnerschaft und ihrer Aufhebung